Gesetzliche Änderung der Angrenzerbeteiligung im Baugenehmigungsverfahren
Gesetzliche Änderung der Angrenzerbeteiligung im Baugenehmigungsverfahren Bisher wurden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren die Eigentümer der an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücke angeschrieben und über das Bauvorhaben