In letzter Zeit hat die Gemeindeverwaltung verstärkt Beschwerden erhalten, wonach Hunde nicht entsprechend den Vorschriften der Polizeilichen Umweltschutzverordnung der Gemeinde gehalten werden. Hier sind vor allem drei Punkte zu beachten:
Lärm:
Zum einen sind Tiere, vor allem Hunde so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird.
Verunreinigungen:
Sehr viele Beschwerden betreffen Verunreinigungen durch Hundekot. Die Polizeiverordnung schreibt vor, dass der Halter bzw. der Führer eines Hundes dafür zu sorgen hat, dass der Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Sollte dies doch einmal der Fall sein, muss der Hundekot unverzüglich beseitigt werden. Hierfür hat die Gemeinde an verschiedenen Standorten Hundetoiletten aufgestellt. Die Hundetoiletten werden regelmäßig mit Tüten aufgefüllt, gleichzeitig werden die angebrachten Behälter geleert. Auch dort wo keine Hundetoiletten sind, müssen die Hinterlassenschaften entfernt werden. Die befüllten Hundekottüten können über den eigenen Restmüllbehälter auch entsorgt werden.
Gefährdung:
Weiter sind Tiere so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird. Dazu gehört, dass Hunde im Innenbereich auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen sind. Dies gilt auch für Grill- und Spielplätze im Außenbereich. Natürlich sind nicht alle Hunde aggressiv oder gefährlich. Aber aus Rücksicht auf Mitbürger, die vor Hunden Angst haben, sollte es selbstverständlich sein, Hunde auch im Außenbereich anzuleinen, wenn Spaziergänger, Radfahrer, Jogger und vor allem andere Hundehalter entgegengekommen.
Schon aus Rücksicht gegen die Mitmenschen sollten diese Regeln eigentlich selbstverständlich sein.
Vorsorglich weisen wir aber darauf hin, dass ein Verstoß gegen diese eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einem Bußgeld geahndet wird.
Ordnungsamt